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Bundesrat: Bessere Chancen zur Sanierung einzelner Konzern-Unternehmen

Bundesrat 11.10.2013, Pressemitteilung 229/2013

Der Bundesrat hat heute zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung die Abwicklung einzelner Unternehmen ansonsten zahlungsfähiger Konzerne erleichtern möchte, um so die Chance zur Sanierung von Tochterfirmen zu erhöhen.

Er moniert, dass die vorgesehenen Regelungen zur richterlichen Zuständigkeit für Gruppen-Folgeverfahren in die Zuständigkeit der Gerichtspräsidien für die Geschäftsverteilung eingreifen. Die Länder bitten, weniger stringente Regelungen zu prüfen. Zudem begegnet die Ausgestaltung des Gruppen-Gerichtsstands Bedenken. Der Bundesrat plädiert dafür, einen Gruppen-Gerichtsstand nur dort zu ermöglichen, wo wesentliche Gesellschaften des Konzerns ihren Sitz haben. Er befürchtet ansonsten Nachteile für die Gläubigergesamtheit oder die Belegschaft. Zudem bitten die Länder, für bestimmte Fälle eine angemessene Reduzierung der Vergütungen der Insolvenzverwalter zu prüfen, um unangemessene Schmälerungen der verteilungsfähigen Insolvenzmassen zu verhindern.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, künftig sämtliche einen Konzern betreffende Verfahren an einem Insolvenzgericht anhängig zu machen. Statt wie bisher die verbundenen Teile einzeln zu liquidieren, sollen die wirtschaftliche Einheit des Konzerns erhalten und die vorhandenen Arbeitsplätze bestmöglich geschützt werden. Das bestehende Insolvenzrecht hatte bisher immer nur einzelne Konzerngesellschaften im Blick. Dies gefährdete mit Eröffnung separater Insolvenzverfahren regelmäßig die wirtschaftliche Einheit des Konzerns.

Der Gesetzentwurf bildet die dritte Stufe der Insolvenzrechtsreform.

Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen
Drucksache 663/13 (Beschluss)

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