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Wirtschaftsprüferkammer: Worauf Wirtschaftsprüfer beim Einsatz von künstlicher Intelligenz achten müssen

Wirtschaftsprüferkammer veröffentlicht Fragen und Antworten

Wirtschaftsprüferkammer (WPK), Pressemitteilung vom 11.2.2025

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat Fragen und Ant­worten zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Wirtschafts­prüfer­praxis veröffent­licht (www.wpk.de/ki/). Sie sollen es Wirtschafts­prüfern und vereidigten Buchprüfern er­leichtern, mit künstlicher Intelligenz umzugehen und weiter für das Thema sensibilisieren.

Künstliche Intelligenz (KI) wird in der Wirtschafts­prüfung zunehmend wichtiger, oft unbemerkt in Hinter­grund­prozessen. Wirtschafts­prüfer und vereidigte Buchprüfer sollten sich mit dieser Entwicklung auseinandersetzen, um Chancen zu nutzen und Risiken zu meiden.

Dazu erklärt WPK-Präsident Andreas Dörschell:

„Der Umfang des KI-Einsatzes hängt unter anderem von der jeweiligen Auftragsart und vom Digitalisierungs­stand ab. Ohne klare Regelungen drohen Auftrags­verluste oder un­sach­gemäßer KI-Einsatz von Mitarbeitern.

Die Nutzung von KI-generierten Ergebnissen setzt voraus, dass der Wirtschaft­sprüfer/vereidigte Buchprüfer deren Verlässlichkeit beurteilen kann. Ein Grundwissen über KI und ihre Risiken ist essenziell, detaillierte technische Kenntnisse sind zu­meist aber nicht erforderlich. Sollte der Mandant künstliche Intelligenz in prüfungs­relevanten Bereichen einsetzen, kann es jedoch notwendig sein, Experten einzubin­den. Die Verantwortung des Wirtschafts­prüfers/vereidigten Buchprüfers bleibt trotz KI-Einsatzes unverändert.

Wichtig ist auch, dass beim Einsatz von künstlicher Intelligenz sämtliche Berufs­pflich­ten zu beachten sind, denn die gelten technologie­unabhängig. Die Praxis­leitung muss über die Nutzung von KI entscheiden. Sofern ihr Einsatz zugelassen wird, sind klare Regelungen zu schaffen und in das Qualitäts­sicherungs­system zu integrieren.“

Die Fragen und Antworten wurden Vorstands­ausschuss Künstliche Intelligenz der WPK erarbeitet und vom Vorstand der WPK genehmigt. Das Dokument wird nach Be­darf weiterentwickelt.

Auf den Internetseiten der WPK:

Fragen und Antworten zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der WP-Praxis (Stand: 24. Januar 2025) (pdf 2,5 MB)

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