Zentralisierung des Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahrens im BZSt
Bundeszentralamt für Steuern 7.11.2013
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übernimmt zum Jahresbeginn 2014 die Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren bei beschränkt Steuerpflichtigen. Bisher waren hierfür die Finanzbehörden der Länder zuständig.
Für die Abgabe der Steueranmeldungen beim BZSt steht das ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de bzw. das BZStOnline-Portal unter www.elsteronline.de/bportal zur Verfügung.
Beim BZSt anzumelden sind ausschließlich Vergütungen für z.B. künstlerische, sportliche, artistische und unterhaltende Darbietungen, Rechteüberlassungen und Aufsichtsratstätigkeiten, die nach dem 31. Dezember 2013 beschränkt Steuerpflichtigen zufließen (z.B. ausgezahlt werden). Vergütungen, die vor dem 1. Januar 2014 zufließen, sind weiterhin bei den Finanzbehörden der Länder anzumelden.
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