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Union: Ehegattensplitting muss beibehalten werden - Keine Bevormundung von Familien

CDU/CSU-Bundestagsfraktion 23.01.2014, Pressemitteilung

Ein Gutachten des Prognos-Instituts soll der deutschen Familienförderung ein durchwachsenes Zeugnis ausgestellt haben. Dies berichtet die „Welt“. Vor allem das Ehegattensplitting habe negative Auswirkungen auf die Berufstätigkeit der Mütter. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

„Das Ehegattensplitting ist ein wichtiges familienpolitisches Instrument für die Wahlfreiheit von Familien mit Kindern. Es profitieren vor allem die Familien, in denen ein Ehepartner zugunsten der Kinder oder zu pflegender Angehöriger auf eine Vollzeit-Erwerbstätigkeit verzichtet. Diese Familien dürfen nicht zusätzlich belastet werden.

Das Ehegattensplitting überlässt den Ehepaaren die freie Entscheidung, in welcher Weise das gemeinsame Familieneinkommen durch Erwerbsarbeit gesichert werden soll und wie die Ehepartner Familienarbeit und Erwerbsarbeit untereinander aufteilen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich nicht in die Aufgabenverteilung innerhalb der Familie einmischen und weist jede Bevormundung von Familien zurück. Eine gute Familienpolitik hat mehr Ziele, als nur die Bereitstellung von Arbeitskräften für den Arbeitsmarkt zu gewährleisten.

Die These, dass sich das Ehegattensplitting negativ auf die Berufstätigkeit der Mütter auswirkt, ist so nicht richtig. Die stetige Zunahme der Frauenerwerbstätigkeit zeigt dies. Nach einer Studie des DIW aus dem Jahr 2011 hätte der Übergang vom Ehegattensplitting zu einer Individualbesteuerung mit Unterhaltsabzug, wie sie für geschiedene Eheleute gilt, „sehr geringe Auswirkungen auf die Erwerbsanreize“. Es wären „keine nennenswerten Arbeitsangebotseffekte zu erwarten. Eine Barriere für die Erwerbsbeteiligung von Müttern ist primär in den Arbeitszeiten zu sehen, die noch nicht immer familienbewusst sind. Hieran müssen wir noch arbeiten.“

Hintergrund:

Das Gutachten des Berliner Prognos-Instituts, das alle ehe- und familienbezogenen Leistungen untersucht, wurde 2009 vom Bundesfinanzministerium und dem Bundesfamilienministerium in Auftrag gegeben. Eine Veröffentlichung des Berichts ist ab Mitte Februar geplant. Einzelstudien sind bereits auf der Homepage des Familienministeriums abrufbar.

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