Zoll: Wichtige Änderungen bei der Kfz-Steuer
Informationen zum Siebten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (7. KraftStÄndG)
Generalzolldirektion, Fachmeldung vom 23.10.2020
- Neuer Steuertarif ab 1. Januar 2021 für erstmals zugelassene Pkw mit Verbrennungsmotoren
- Befristete Begünstigung besonders emissionsreduzierter Pkw
- Verlängerung des Gewährungszeitraums der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge
- Aufhebung der Sonderregelung bei der Besteuerung von bestimmten leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht
Das 7. KraftStÄndG ist am 23. Oktober 2020 in Kraft getreten. Mit dem 7. KraftStÄndG werden unter anderem Maßnahmen umgesetzt, die das Klimaschutzprogramm 2030 und das Konjunkturpaket der Bundesregierung vorgesehen haben.
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