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DSTG: Vorschlag zur Abschaffung steuerlicher Verjährungsfrist nicht durchführbar

Deutsche Steuer-Gewerkschaft 10.02.2014, Pressemitteilung

Den jüngsten Vorschlag von NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) nach Abschaffung der Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung hat die Deutsche Steuer-Gewerkschaft mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Gegenüber dem Radio-Sender WDR 2 (10. Februar) äußerte der Bundesvorsitzende der DSTG, Thomas Eigenthaler, erhebliche Zweifel an diesem Vorstoß.

Eine rückwirkende Aufhebung der Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung sei vermutlich schon wegen des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbotes unmöglich. Aber auch praktische Gründe sprechen dagegen: Das Finanzamt hat zum einen kein Personal, um Jahrzehnte zurück in die steuerliche Vergangenheit zu gehen. Die Unterbesetzung in den Finanzämtern sei so gravierend, dass man kaum mit den laufenden Dingen nachkomme. Auch seien für Uralt-Zeiträume keine Akten mehr vorhanden, da diese entsprechend den Vernichtungsvorschriften bereits im Aktenschredder vernichtet worden seien.

Der DSTG-Chef verwies weiter darauf, dass dadurch die Abgabe einer vollständigen Selbstanzeige möglicherweise unmöglich werde. Der NRW-Vorschlag wäre dann das faktische Aus der Selbstanzeige. Dann solle man lieber so ehrlich sein und diese ganz abschaffen, so Thomas Eigenthaler. So laufe der Vorschlag aber nur darauf hinaus, dass das Finanzpersonal in die Gefahr des strafrechtlichen Vorwurfs einer Strafvereitelung im Amt käme, wenn man trotz objektiv unvollständiger Angaben des Steuerhinterziehers eine Selbstanzeige ausspreche.

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