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Rheinland-Pfalz: Insolvenzfälle in der Veranlagung - zentrale Bearbeitung an sechs Finanzämtern

Oberfinanzdirektion Koblenz 18.3.2014

Seit Februar 2014 gibt es in sechs rheinland-pfälzischen Finanzämtern eine zentrale Bearbeitung der Insolvenzfälle in der allgemeinen Veranlagung:
Altenkirchen-Hachenburg, Koblenz, Neuwied, Speyer-Germersheim (nur am Standort Germersheim), Simmern-Zell, Worms-Kirchheimbolanden. Eine solche zentrale Bearbeitung soll langfristig an allen Finanzämtern eingeführt werden.

Zum Ablauf
Wird in einem Steuerfall ein Insolvenzverfahren eröffnet, wird dieser Fall an die Zentrale Insolvenzbearbeitung (ZFestInsO) des zuständigen Finanzamts abgegeben. Für diesen Fall wird künftig eine neue, einheitliche Steuernummer vergeben (Steuernummernkreis 360 bzw. 361).

Vorteile der neuen zentralen Bearbeitung:
Die Routine und die Effizienz in der Bearbeitung von Insolvenzfällen steigen, da nun nicht mehr unterschiedlichste Stellen innerhalb des Finanzamts eingebunden werden müssen. Zudem können mit einem höheren Grad der Spezialisierung Verfahrensabläufe gestrafft und finanzamtsintern Fortbildungen zentralisiert und so Kosten reduziert werden. Auch der Kontakt zu Insolvenzverwaltern wird verbessert, was auf beiden Seiten zur Vermeidung von Fehlern beiträgt und eine effizientere Bearbeitung der Fälle ermöglicht.
Die übrigen in der allgemeinen Veranlagung des Finanzamts tätigen  Bearbeiter werden durch die Einführung dieser zentralen Insolvenzbearbeitung entlastet und können sich auf das Kerngeschäft der Bearbeitung von Steuererklärungen konzentrieren.
 
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