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Ablauf der Verlängerung der Umstellungsfrist für Kassen in Rheinland-Pfalz

Kurze Übergangszeit für Erleichterungen im Einzelfall

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 26.3.2021

Im vergangenen Jahr erhielten rheinland-pfälzische Steuerpflichtige insgesamt mehr Zeit für die Aufrüstung von Kassensystemen, sofern es dem Finanzamt entsprechend mitgeteilt wurde. Diese Regelung läuft zum 31. März 2021 aus. Bis dahin müssen grundsätzlich alle Unternehmen ihre elektronischen Kassen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen, sogenannten TSE, aufgerüstet haben. Allerdings können Unternehmen, die sich zunächst für ein Cloud-System entschieden haben, während einer kurzen Übergangszeit im Einzelfall auf Antrag eine weitere Fristverlängerung unter erleichterten Bedingungen erhalten.

„Die Umstellung der Kassensysteme ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Steuerkriminalität in der Bargeldbranche. Allerdings nehmen wir dabei auch Rücksicht auf tatsächliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Regelung und kommen den Steuerpflichtigen während einer kurzen Übergangszeit mit Verfahrenserleichterungen entgegen“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen.

Erleichterungen bei der Umstellung kommen noch in Betracht, wenn eine sachliche oder persönliche Härte für den einzelnen Steuerpflichtigen besteht. Die konkreten Umstände müssen dem Finanzamt im jeweiligen Einzelfall im Wege der Antragstellung mitgeteilt und offengelegt werden.

Dem immer noch nicht flächendeckend möglichen Abschluss der Implementierungsarbeiten bei Cloud-TSE wird von den rheinland-pfälzischen Finanzämtern bei entsprechenden Anträgen auf Fristverlängerung Rechnung getragen werden. Die Finanzämter werden für eine kurze Übergangszeit bei der Entscheidung über weitere Erleichterungen keine allzu strengen Anforderungen an die Nachweisführung stellen. Auch ist noch ein Wechsel auf eine hardwarebasierte Lösung möglich, sollte ein Unternehmen feststellen, dass die bisher angedachte Cloud-TSE im Betrieb nicht einsetzbar ist.

„Bis zum 31. Mai 2021 müssen sich dann alle Unternehmen verbindlich für eine Lösung entscheiden und eine bis dahin bereits zertifizierte TSE bestellt haben,“ ergänzte Finanzministerin Ahnen.


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