BZSt: Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer - Rechtzeitige Registrierung und Zulassung sichert Verfahrensteilnahme!
Bundeszentralamt für Steuern 22.6.2015
Kirchensteuerabzugsverpflichtete, die bisher noch keine Registrierung bzw. Zulassung beantragt haben, werden gebeten, sich nunmehr möglichst bis Mitte Juli 2015 beim Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Diese zeitige Herangehensweise stellt sicher, dass die erforderliche Zulassung rechtzeitig erteilt wird und damit die gesetzlich vorgeschriebene Abfrage ab dem 1. September 2015 vorgenommen werden kann.
Auf den Internetseiten des BZSt:
Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer – rechtzeitige Registrierung und Zulassung sichert die Verfahrensteilnahme!
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Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer – rechtzeitige Registrierung und Zulassung sichert die Verfahrensteilnahme!