BRAK-Handlungshinweise zur Absenkung der Umsatzsteuersätze (Stand Juni 2020)
Ergänzung der umsatzsteuerlichen Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte im Hinblick auf die Absenkung der Umsatzsteuersätze durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung
Bundesrechtsanwaltskammer
Ergänzung der Handlungshinweise des Ausschusses Steuerrecht – Stand: Juni 2020
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat umsatzsteuerliche Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte (Stand: Mai 2020, https://brak.de/w/files/01_ueber_die_brak/handlungshinweise_steuer_05_2020.pdf) veröffentlicht.
Dieser Beitrag gibt ergänzende Hinweise zu der durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung beschlossenen Absenkung der Umsatzsteuersätze von 19 % auf 16 % vom 01.07.2020 bis 31.12.2020.
Die Anwendung des korrekten Umsatzsteuersatzes ist für den Vorsteuerabzug des Mandanten essentiell.
- Stand Gesetzgebungsverfahren
- Umsatzsteuersatzsenkung
2.1 Maßgeblicher Zeitpunkt: Leistungserbringung
2.2 Teilleistungen
2.3 Vorschuss - Literaturhinweise
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https://brak.de/w/files/01_ueber_die_brak/aus-der-arbeit-der-ausschuesse/2020-06-25-umsatzsteuerl.-hinweise-rechnungslegung_erweiterung-ust-absenkung.pdf