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Hessischer Landtag beschließt Erhöhung der Grunderwerbsteuer

Hessisches Ministerium der Finanzen 15.7.2014

Der Hessische Landtag hat heute in 2. Lesung das Gesetz zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Hessen zum 1. August 2014 beschlossen. Der Steuersatz wird sich damit von bisher 5% auf künftig 6% erhöhen.

Erhöhung ist Teil der finanzpolitischen Leitlinien

„Die Regierungsparteien von CDU und Grünen haben sich die Erhöhung nicht leicht gemacht“, erklärte der Hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer in der Plenarsitzung. Das Land habe nur sehr wenige Möglichkeiten, eigene Einnahmen zu generieren, eine davon sei die Grunderwerbsteuer. Die Höhe des Steuersatzes ist auch in anderen Ländern bereits mehrfach erhöht worden. „Die Erhöhung ist Teil eines Maßnahmenpaketes, das wir mit den finanzpolitischen Leitlinien verbindlich festgeschrieben haben.“ Die Einnahmenerhöhung sei nur die eine Seite der Medaille. „Außerhalb der Schutzbereiche müssen alle Ressorts einsparen: Verwaltungsausgaben, freiwillige Leistungen und Investitionen werden gekürzt. Zusätzlich bauen wir 1.900 Stellen in der allgemeinen Verwaltung ab“, so Schäfer.

Zwei Punkte seien also für die Erhöhung der Grunderwerbsteuer ausschlaggebend gewesen, so der Minister weiter: „Erstens: Die höheren Einnahmen ermöglichen eine stärkere Senkung der Nettokreditaufnahme bereits in diesem Jahr.“ Laut Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse in Hessen ist dieses ausschlaggebend für den weiteren Abbaupfad hin zur Nettoneuverschuldung von null spätestens 2020. „Und zum Zweiten bündeln wir mit der gesetzlichen Erhöhung bereits in diesem Jahr die Entscheidungen zur Haushaltskonsolidierung für die laufende Legislaturperiode.“ Neben der Entscheidung für eine Einnahmeerhöhung auf der einen Seite müssten sich die Ressorts der Landesregierung in diesem Jahr auch bereits den Sparvorgaben auf der Ausgabenseite widmen.

Schritt auf dem Weg zu Haushalt ohne neue Schulden

„Die Politik macht sich selten Freunde mit der Entscheidung Steuern zu erhöhen“, sagte Finanzminister Schäfer abschließend. Im Sinne einer ausgewogenen Konsolidierungspolitik dürfe man dies aber auch nicht grundsätzlich ausschließen. „Es hilft uns auf dem eingeschlagenen Weg zu einem Haushalt ohne neue Schulden weiter voranzukommen. Und mit der Verankerung der Schuldenbremse in der Hessischen Verfassung haben sich 70 % der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land für diesen Weg entschieden.“

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