NRW: Vielfalt barrierefreier Steuerbescheide für sehbehinderte Menschen
Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen 16.9.2014, Presseinformation
Die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen (NRW) unterstützt die Inklusion sehbehinderter Menschen auch durch das Angebot barrierefreier Steuerbescheide. Die betroffenen Steuerpflichtigen können bei ihrem Wohnsitzfinanzamt Bescheide in Brailleschrift, Großdruck oder als MP3-Audiodatei anfordern und entscheiden damit selbst, welche barrierefreie Form für sie am besten wahrnehmbar ist.
Seit 2006 verschickt die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen barrierefreie Steuerbescheide als Brailledrucke (Blindenschrift) an die sehbehinderten und blinden Bürgerinnen und Bürger. Damit war die Steuerverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen einer der Vorreiter bei der Umsetzung dieser Vorgabe aus dem Behindertengleichstellungsgesetz. Die Herstellung erforderte allerdings etliche manuelle Arbeitsschritte.
Neue Effizienz durch Automation
Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW) vereinfachte und automatisierte dieses Verfahren. Es sei klar gewesen, so die IT-Fachleute, dass es einen steigenden Bedarf bei der Bevölkerung für solch ein Angebot geben würde. Eine Annahme, die sich aktuell bestätigt. 2013 produzierte das RZF auf Anforderung 131 barrierefreie Einkommensteuerbescheide. 53 davon wurden als MP3-Audiodatei versandt, bei der der Inhalt des Bescheides dem Steuerpflichtigen vorgelesen wird.
RZF baut Angebot barrierefreier Bescheide aus
Der IT-Dienstleister verknüpfte die Software für die Ausgabe von Steuerdaten auf Papier mit der Produktion der Steuerbescheide in Brailleschrift. Um darüber hinaus die verschiedenen Alternativen barrierefreier Bescheide anbieten zu können, bedurfte es einer Konvertierungssoftware. Fündig wurde das RZF bei der Schweizerischen Bibliothek für Sehbehinderte. Eine Organisation, die auf die Herstellung von Medien für blinde und sehbehinderte Menschen spezialisiert ist. Die Software wurde in Kooperation mit der FernUniversität in Hagen entwickelt.
Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Formaten ist wichtig
Durch die fortschreitende Automation können mehr barrierefreie Versionen der Steuerbescheide erstellt werden als zurzeit noch üblich. Für Heinz Pinell, Mitarbeiter des RZF und selber durch eine fortschreitende Augenerkrankung erblindet, ist das ein Herzensanliegen. Alle blinden und sehbehinderten Menschen sollen die Chance bekommen, ihren Steuerbescheid zu lesen, zu hören und zu verstehen. Ein Anliegen, das auch die Leiterin des RZF, Patricia Tewald, unterstützt. Beiden ist die Vielfalt der verschiedenen Formate wichtig. „Nicht jeder blinde Mensch ist gleich. Was für den einen passt, können andere gar nicht nutzen und verstehen“, wirbt sie für den erstklassigen Service, den die Finanzverwaltung NRW hier anbietet.
Das RZF: IT-Dienstleister der Finanzverwaltung
Das RZF NRW ist eine Landesoberbehörde mit Sitz in Düsseldorf und zuständig für die Informationstechnik der Finanzverwaltung. Es ist zentraler IT-Dienstleister für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Steuerverwaltung des Landes und für seine Bürgerinnen und Bürger, die sich gerade in der heutigen Zeit auf eine funktionsfähige Verwaltung verlassen.
Weitere Informationen zu den Aufgaben des RZF finden Sie im Internet unter www.rzf-nrw.de