Elektronische Veröffentlichungen: Rat nimmt Reform ermäßigter Mehrwertsteuersätze an
Rat der EU, Pressemitteilung 601/18 vom 6.11.2018
Am 6. November 2018 hat der Rat eine Richtlinie angenommen, die eine Harmonisierung der Mehrwertsteuervorschriften für elektronische und physische Veröffentlichungen ermöglicht. Ab sofort können die Mitgliedstaaten ermäßigte, besonders ermäßigte oder Nullsteuersätze auch auf elektronische Veröffentlichungen anwenden.
Die Annahme der Richtlinie für elektronische Veröffentlichungen ist das Ergebnis der politischen Einigung, zu der der Rat am 2. Oktober gelangt ist. Sie eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, im jeweiligen innerstaatlichen Recht ermäßigte Mehrwertsteuersätze umzusetzen – falls sie dies wünschen.
Nach den geltenden Mehrwertsteuervorschriften (Richtlinie 2006/112/EG) werden elektronisch erbrachte Dienstleistungen zum Normalsatz der Mehrwehrsteuer, d. h. einem Satz von mindestens 15 %, besteuert, während Veröffentlichungen auf einem physischen Träger zu abweichenden Sätzen besteuert werden können.
Bei physischen Veröffentlichungen – Büchern, Zeitungen und Zeitschriften – haben die Mitgliedstaaten derzeit die Möglichkeit, einen "ermäßigten" Mehrwertsteuersatz, d. h. mindestens 5 %, anzuwenden. Einige Mitgliedstaaten sind ermächtigt worden, "besonders ermäßigte" Mehrwertsteuersätze (unter 5 %) oder Nullsteuersätze (verbunden mit dem Recht auf Vorsteuerabzug) anzuwenden.
Die Richtlinie wird es den Mitgliedstaaten, die dies wünschen, gestatten, auf elektronische Veröffentlichungen ebenfalls ermäßigte Mehrwertsteuersätze anzuwenden. Besonders ermäßigte Sätze und Nullsteuersätze werden nur den Mitgliedstaaten gestattet, die solche Sätze derzeit auf "physische" Veröffentlichungen anwenden.
Die neuen Vorschriften werden vorübergehend gelten, bis ein neues, "endgültiges" Mehrwertsteuersystem eingeführt wird. Die Kommission hat Vorschläge für das neue System veröffentlicht, das den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Festlegung von Mehrwertsteuersätzen einräumen würde.
Die Annahme der Richtlinie für elektronische Veröffentlichungen ist das Ergebnis der politischen Einigung, zu der der Rat am 2. Oktober gelangt ist. Sie eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, im jeweiligen innerstaatlichen Recht ermäßigte Mehrwertsteuersätze umzusetzen – falls sie dies wünschen.
Nach den geltenden Mehrwertsteuervorschriften (Richtlinie 2006/112/EG) werden elektronisch erbrachte Dienstleistungen zum Normalsatz der Mehrwehrsteuer, d. h. einem Satz von mindestens 15 %, besteuert, während Veröffentlichungen auf einem physischen Träger zu abweichenden Sätzen besteuert werden können.
Bei physischen Veröffentlichungen – Büchern, Zeitungen und Zeitschriften – haben die Mitgliedstaaten derzeit die Möglichkeit, einen "ermäßigten" Mehrwertsteuersatz, d. h. mindestens 5 %, anzuwenden. Einige Mitgliedstaaten sind ermächtigt worden, "besonders ermäßigte" Mehrwertsteuersätze (unter 5 %) oder Nullsteuersätze (verbunden mit dem Recht auf Vorsteuerabzug) anzuwenden.
Die Richtlinie wird es den Mitgliedstaaten, die dies wünschen, gestatten, auf elektronische Veröffentlichungen ebenfalls ermäßigte Mehrwertsteuersätze anzuwenden. Besonders ermäßigte Sätze und Nullsteuersätze werden nur den Mitgliedstaaten gestattet, die solche Sätze derzeit auf "physische" Veröffentlichungen anwenden.
Die neuen Vorschriften werden vorübergehend gelten, bis ein neues, "endgültiges" Mehrwertsteuersystem eingeführt wird. Die Kommission hat Vorschläge für das neue System veröffentlicht, das den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Festlegung von Mehrwertsteuersätzen einräumen würde.
- Richtlinie (EU) 2018/1713 des Rates vom 6. November 2018 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG des Rates in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften:
ABlEU 2018 L 286 S. 20