Informationsschreiben zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung
Generalzolldirektion 4.3.2021
Das Informationsschreiben zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG wurde aktualisiert. Im Abschnitt VI "Stromentnahmen in Anlagen, deren Hauptzweck nicht die Stromerzeugung ist (insbesondere Müllverbrennungsanlagen)" wurden Ausführungen zur Differenzierung des Haupt- und Nebenzwecks von Anlagen, in denen Strom erzeugt wird, aufgenommen. Darüber hinaus wurden die Ausführungen zu den "Sowieso-Entnahmen" für den Hauptzweck der Anlage überarbeitet, um zu verdeutlichen, wann eine Steuerbegünstigung vorliegt.
Informationsschreiben zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom zur Stromerzeugung [PDF, 515 kB (Datei ist nicht barrierefrei)]
Quelle: www.zoll.de