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Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Bundesministerium der Finanzen 17.5.2021

Die Praxis hat gezeigt, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen immer wieder gelingt, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Die hiermit einhergehenden Steuermindereinnahmen sind von erheblicher Bedeutung. Es ist nicht weiter hinnehmbar, dass die durch Gestaltungen herbeigeführten Steuerausfälle von denjenigen finanziert werden, denen solche Gestaltungen nicht möglich sind. Ziel des Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 986) ist deshalb die Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen mittels Share Deals in der Grunderwerbsteuer.

Hinweis:

Die Eindämmung von Steuergestaltungen mittels Share Deals im Grunderwerbsteuerrecht war zunächst im Referentenentwurf zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vorgesehen. Die Maßnahme wurde nunmehr in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren umgesetzt.

Basisinformationen über das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren

Verkündetes Gesetz

Quelle: www.bundesfinanzministerium.de

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