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Kreditwirtschaft: Abgeltungsteuer beibehalten

Bankenverband, Pressemitteilung 6. September 2016

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) plädiert in einem aktuellen Positionspapier dafür, die Abgeltungsteuer auch nach Einführung des internationalen Informationsaustausches beizubehalten. Deutschland solle im Interesse von Staat und Bürgern an dieser einfachen, transparenten und gerechten Regelung festhalten.

Die DK warnt vor gravierenden Nachteilen, falls die Kapitalerträge wieder der Besteuerung nach individuellem Einkommenssteuersatz unterworfen würden. Denn dazu müssten u.a. das Teileinkünfteverfahren, der Abzug von Werbungskosten und die Spekulationsfristen wieder eingeführt werden. Damit sei nicht nur der Vereinfachungseffekt für Bürger und Finanzbehörden dahin. Auch die gerechtere Steuerbasis sei dann hinfällig, die mit der verbreiterten Bemessungsgrundlage geschaffen worden sei.

Völlig ungewiss sei zudem, so die deutschen Banken und Sparkassen, ob es zu Mehreinnahmen führe, wenn die Abgeltungsteuer abgeschafft werde. Und: Deutschland würde sich bei Wiederabschaffung der Abgeltungsteuer gegen einen europäischen Trend der Steuervereinfachung stellen. In 15 europäischen Ländern liegt der Steuersatz auf Zinserträge mittlerweile bei einem einheitlichen Steuersatz, der sogar unter 25 Prozent beträgt.

Die DK erläutert im Positionspapier zudem ausführlich, wie die einheitliche Abgeltungsteuer mit ihrem nominalen Satz von 25 Prozent bei Zinserträgen, Dividenden und auch Veräußerungsgewinnen zu einer fairen und real sehr viel höheren Besteuerung führt. Die deutschen Banken und Sparkassen widersprechen damit deutlich Vorwürfen, die Abgeltungsteuer sei „ein einseitiges Privileg für die Reichen“.

Das Positionspapier „Abgeltungsteuer: Einfach, transparent, gerecht“ kann unter die-dk.de online abgerufen werden

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