BdSt: Zwei Monate Verspätung - Finanzverwaltung stellt endlich Formulare zur Verfügung
Körperschaftsteuererklärung 2016 kann jetzt elektronisch versendet werden
Bund der Steuerzahler, Pressemitteilung 26.07.2017
Das wird höchste Zeit: Unternehmer können seit gestern Nachmittag ihre Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2016 über das elektronische Finanzamt (ElsterOnline) versenden. Eigentlich hätten die Körperschaftsteuererklärungen für das Jahr 2016 schon am 31. Mai 2017 beim Finanzamt elektronisch eingehen müssen. Viele Unternehmer, die ihre Körperschaftsteuererklärungen ohne einen Berater anfertigen, konnten diese gesetzliche Pflicht jedoch nicht erfüllen. Das Programm-Modul war schlichtweg nicht vorhanden. Der Bund der Steuerzahler hatte die Verzögerung kritisiert, denn letztlich mussten die Unternehmer nun fast zwei Monate warten, um ihre Erklärung an das Finanzamt schicken zu können. Erst dann wurde ihre gesetzliche Übermittlungspflicht erfüllt.
Grund für die Verzögerung seien erst spät abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren und umfangreiche Jahresanpassungen, so die Finanzverwaltung. Dieses Problem war bereits 2015 aufgetreten: Auch damals hatte die Verwaltung die elektronischen Formulare erst Ende Juli bereitstellen können.
Der Bund der Steuerzahler prüft regelmäßig, wie die EDV-Projekte in der Finanzverwaltung laufen. Grundsätzlich begrüßt der Verband, dass auch die Finanzverwaltung moderner wird. Allerdings verlangt der Gesetzgeber häufig, dass die Steuerzahler in Vorleistung gehen und verpflichtet Bürger und Unternehmer zur elektronischen Übermittlung oder Antragstellung. Der BdSt sagt eindeutig: Genau wie die Steuerzahler muss auch die Finanzverwaltung ihre Pflichten erfüllen und Programme rechtzeitig zur Verfügung stellen! Durch die diesjährige Verzögerung bei der Körperschaftsteuererklärung verlängert sich die vom Bund der Steuerzahler geführte EDV-Flopp-Liste erneut.