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Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz – 2. FamEntlastG)

Bundesministerium der Finanzen 7.12.2020

Zum 1. Januar 2021 wird mit einer erneuten Anpassung von Kindergeld und Kinderfreibetrag der zweite Teil der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD umgesetzt. Bereits zum 1. Juli 2019 wurde das Kindergeld um 10 Euro erhöht. Dieses wird nun um weitere 15 Euro pro Kind und Monat angehoben und beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro.

Kindergeld

  bis 30. Juni 2019seit 1. Juli 2019ab 1. Januar 2021
1. Kind 194 Euro 204 Euro 219 Euro
2. Kind 194 Euro 204 Euro 219 Euro
3. Kind 200 Euro 210 Euro 225 Euro
4. und jedes weitere Kind 225 Euro 235 Euro 250 Euro

Ebenso werden die Freibeträge für Kinder (Kinderfreibetrag und Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) jeweils gleichermaßen um 288 Euro erhöht. Der Kinderfreibetrag wird für jeden Elternteil von 2.586 Euro auf 2.730 Euro erhöht und der Betreuungsfreibetrag steigt von 1.320 Euro für jeden Elternteil auf 1.464 Euro. Die steuerlichen Freibeträge für Kinder belaufen sich dann ab 2021 auf 8.388 Euro ([2.730 Euro + 1.464 Euro] x 2).

Zur Berücksichtigung der gestiegenen Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger werden außerdem der in den Einkommensteuertarif integrierte Grundfreibetrag zur Freistellung des steuerlichen Existenzminimums angehoben und zum Ausgleich der kalten Progression die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2021 und 2022 nach rechts verschoben. Entsprechend dem Grundfreibetrag steigt auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen.

Grundfreibetrag / Unterhaltshöchstbetrag

202020212022
9.408 Euro 9.744 Euro 9.984 Euro
  + 336 Euro ggü. 2020 + 240 Euro ggü. 2021
+ 576 Euro ggü. 2020

Referentenentwurf

Stellungnahmen zum Referentenentwurf Basisinformationen über das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren - Gesetzentwurf der Bundesregierung Verkündetes Gesetz

Quelle: www.bundesfinanzministerium.de

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