Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz – 2. FamEntlastG)
Bundesministerium der Finanzen 7.12.2020
Zum 1. Januar 2021 wird mit einer erneuten Anpassung von Kindergeld und Kinderfreibetrag der zweite Teil der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD umgesetzt. Bereits zum 1. Juli 2019 wurde das Kindergeld um 10 Euro erhöht. Dieses wird nun um weitere 15 Euro pro Kind und Monat angehoben und beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro.
Kindergeld
bis 30. Juni 2019 | seit 1. Juli 2019 | ab 1. Januar 2021 | |
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1. Kind | 194 Euro | 204 Euro | 219 Euro |
2. Kind | 194 Euro | 204 Euro | 219 Euro |
3. Kind | 200 Euro | 210 Euro | 225 Euro |
4. und jedes weitere Kind | 225 Euro | 235 Euro | 250 Euro |
Ebenso werden die Freibeträge für Kinder (Kinderfreibetrag und Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) jeweils gleichermaßen um 288 Euro erhöht. Der Kinderfreibetrag wird für jeden Elternteil von 2.586 Euro auf 2.730 Euro erhöht und der Betreuungsfreibetrag steigt von 1.320 Euro für jeden Elternteil auf 1.464 Euro. Die steuerlichen Freibeträge für Kinder belaufen sich dann ab 2021 auf 8.388 Euro ([2.730 Euro + 1.464 Euro] x 2).
Zur Berücksichtigung der gestiegenen Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger werden außerdem der in den Einkommensteuertarif integrierte Grundfreibetrag zur Freistellung des steuerlichen Existenzminimums angehoben und zum Ausgleich der kalten Progression die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2021 und 2022 nach rechts verschoben. Entsprechend dem Grundfreibetrag steigt auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen.
Grundfreibetrag / Unterhaltshöchstbetrag
2020 | 2021 | 2022 |
---|---|---|
9.408 Euro | 9.744 Euro | 9.984 Euro |
+ 336 Euro ggü. 2020 | + 240 Euro ggü. 2021 + 576 Euro ggü. 2020 |
Referentenentwurf
Stellungnahmen zum Referentenentwurf- Anschreiben an die Verbände und Fachkreise [pdf, 446 kB]
- Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) [pdf, 370 kB]
- Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) [pdf, 332 kB]
- Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) [pdf, 154 kB]
- Stellungnahme des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) [pdf, 83 kB]
- Stellungnahme des dbb beamtenbund und tarifunion [pdf, 77KB]
- Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) [pdf, 176 kB]
- Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. (dv) [pdf, 118 kB]
- Stellungnahme der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) [pdf, 77 kB]
- Gemeinsame Stellungnahme des Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union und des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin [pdf, 115 kB]
- Stellungnahme des Familienbundes der Katholiken (Bundesverband e.V.) [pdf, 586KB]
- Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) [pdf, 376 kB]
- Stellungnahme des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW) [pdf, 66 kB]
- Stellungnahme des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV) [pdf, 229 kB]
- Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. [pdf, 158 kB]
- Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. [pdf, 461 kB]
Quelle: www.bundesfinanzministerium.de