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Saarland: Serviceorientierte Finanzverwaltung - Einrichtung einer Neuaufnahmestelle für Unternehmensgründungen

Saarland, Ministerium für Finanzen und Europa, Pressemitteilung vom 04.07.2018

In seinem Sommergespräch hat Finanzminister Peter Strobel am Mittwoch (04.07.2018) die Neuaufnahmestellen für Unternehmensgründungen vorgestellt. „Ziel ist es, dass die Neuaufnahmestellen die erste Anlaufstelle für alle Unternehmensneugründungen sind. Wir wollen mit diesem Projekt den Existenzgründern in der ohnehin schon schwierigen Gründungsphase bei der Wahrnehmung steuerlicher Pflichten unterstützen“, sagte Peter Strobel zu Beginn.

Die Einrichtung solcher Neuaufnahmestellen für Unternehmensgründungen geht auf den Abschlussbericht der Projektgruppe Finanzamt 2020 zurück.

Peter Strobel erklärte: „Mir ist es besonders wichtig, dass die saarländische Finanzverwaltung als Partner der Wirtschaft angesehen wird. Mit der Einrichtung bauen wir die Serviceorientierung in der Finanzverwaltung weiter aus.“

In einem ersten Schritt werden die Neuaufnahmestellen nur die steuerliche Erfassung von unternehmerischer Tätigkeit von natürlichen Personen übernehmen. Zu einem späteren Zeitpunkt kommen andere Rechtsformen hinzu. Insgesamt ermögliche man durch das beschleunigte Verfahren grundsätzlich auch eine schnellere Bearbeitung der ersten Steuererklärungen (Umsatzsteuervoranmeldungen) und eine zügigere Erstattung etwaiger Vorsteuerüberschüsse. Damit werde die Liquidität bei Firmenneugründung nicht unnötig belaste, erläuterte der Finanzminister.

Geplant sei die Einrichtung ab Herbst dieses Jahres. Neuaufnahmestellen wird es dann in den Finanzämtern Saarbrücken Am Stadtgraben, Saarlouis, Merzig, Neunkirchen, St. Wendel und Homburg geben.

Hintergrund:

Vor einer steuerlichen Erfassung und der Vergabe einer Steuernummer sind zunächst eine Reihe von grundsätzlichen Fragen zwischen dem Finanzamt und dem Steuerbürger zu klären. Hierzu versendet die Finanzverwaltung sogenannte Fragebögen zur steuerlichen Erfassung. In diesen hat der Neu-Unternehmer zum Teil detaillierte Angaben zu machen. Auf dieser Grundlage erfolgen Weichenstellungen für das weitere Besteuerungsverfahren.

Da insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen nicht immer steuerlich beraten sind, bereitet ihnen bereits dieser Fragebogen in der Praxis sehr häufig große Probleme. Ungenaue und unzutreffende Angaben führen für die Steuerpflichtigen und auch für die Verwaltung im weiteren Verfahren zu großen Problemen und erheblichem Mehraufwand. Mit der durch die Einrichtung der Neuaufnahmestellen geplanten zentralen Bearbeitung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung werden die Angaben mit Automationsunterstützung auf ihre Plausibilität hin geprüft. Die Steuerpflichtigen können so zeitnah auf ergänzende Angaben und Erläuterungsbedarf hingewiesen werden. Im Ergebnis wird das Verfahren zur steuerlichen Erfassung beschleunigt.

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