Mehrwertsteuer: Rat nimmt schnelle Lösungen für das derzeitige EU-Mehrwertsteuersystem an
Rat der EU, Pressemitteilung 715/18 vom 4.12.2018
Der Rat hat drei kurze Gesetzgebungsakte angenommen, mit denen einige der Mehrwertsteuervorschriften der EU angepasst werden sollen, um vier spezifische Probleme zu lösen, bis ein neues Mehrwertsteuersystem eingeführt wird.
Sie betreffen:
Sie betreffen:
- Konsignationslager (Call-off Stock). Der Text sieht eine vereinfachte und einheitliche Behandlung für die Konsignationslagerregelungen vor, bei denen ein Verkäufer Gegenstände in ein Lager verbringt, das einem bekannten Erwerber in einem anderen Mitgliedstaat zur Verfügung steht.
- die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer. Die Identifikationsnummer des Erwerbers wird eine zusätzliche Voraussetzung für die Mehrwertsteuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung von Gegenständen.
- Reihengeschäfte. Die Texte sehen einheitliche Kriterien vor, um die Rechtssicherheit bei der Bestimmung der mehrwertsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften zu verbessern.
- Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung. Es wird ein gemeinsamer Rahmen für die Belege festgelegt, die für die Beantragung einer Mehrwertsteuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen erforderlich sind.
Diese Anpassungen sollen ab 1. Januar 2020 gelten.
Parallel dazu dauern die Beratungen über ein endgültiges Mehrwertsteuersystem, das an die Stelle der derzeitigen vorläufigen Mehrwertsteuerregelungen treten soll, die seit 1993 gelten, weiter an. Bis zur Einführung des neuen Systems werden vier kurzfristige "schnelle Lösungen" vorgeschlagen.
- Richtlinie hinsichtlich bestimmter Harmonisierungs- und Vereinfachungsregeln des Mehrwertsteuersystems für die Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten [pdf]
- Verordnung hinsichtlich des Informationsaustauschs für die Überwachung der Anwendung der Konsignationslagerregelung [pdf]
- Verordnung hinsichtlich bestimmter Befreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen [pdf]