Noch keine Befassung mit BFH-Urteil zum Sachlohnbezug bei Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung
Deutscher Bundestag, Kurzmeldung vom 15.2.2019 (hib 174/2019)
Der Bundesfinanzhof weicht mit einem Urteil (SIS 18 13 70) zum Sachlohnbezug bei Abschluss von betrieblichen Krankenversicherungen zum Teil von der Verwaltungsauffassung des Bundesministeriums der Finanzen ab. Dies erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (19/7573 [pdf]) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7304 [pdf]). Zuständig für die Rechtsfragen zur allgemeinen Anwendung der Rechtsprechung seien die Referatsleiter Lohnsteuer der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder. Seit Veröffentlichung des BFH-Urteils am 12. September 2018 habe keine Sitzung der Referatsleiter stattgefunden. Die nächste Sitzung sei für Ende März 2019 vorgesehen.