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Bekanntgabe des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2024: Anpassung auf 3,62 %

Deutsche Bundesbank, Pressenotiz vom 27.12.2023

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 22. Dezember 2023 beträgt 4,50 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2023 um 0,50 Prozentpunkte gestiegen (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2023 hat 4,00 % betragen).

Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2024 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 3,62 % (zuvor 3,12 %).

Der neue Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 28. Dezember 2023 bekannt gegeben.

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