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Bundestag: Linke will Rentner steuerlich entlasten

Deutscher Bundestag, Heute im Bundestag (hib) Nr. 588/2019, 20.5.2019

Um zu verhindern, das auch Rentner mit Altersbezügen unterhalb der Armutsschwelle Steuern bezahlen müssen, soll die Bundesregierung eine ganze Reihe von steuerlichen Maßnahmen treffen. So soll sie den steuerlichen Grundfreibetrag auf mindestens 12.600 Euro anheben, verlangt die Linksfraktion in einem Antrag (19/10282). Die im Rahmen der sogenannten nachgelagerten Besteuerung abschmelzenden Rentenfreibeträge und Altersentlastungsbeträge sollen weniger stark abgeschmolzen werden, so dass Renten erst ab dem Jahr 2070 voll steuerpflichtig werden würden. Zudem soll das Rentenniveau schrittweise auf 53 Prozent angehoben werden.

In der Begründung des Antrages verweist die Fraktion auf Angaben des Bundesfinanzministeriums, wonach Neurentnerinnen und Neurentner auf gesetzliche Renten ab dem zweiten Halbjahr 2018 Einkommensteuer zahlen müssen, wenn sie monatlich mehr als 1.170 Euro brutto Rente beziehen (von der noch Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrag bezahlt werden müssen) und keine weiteren Einkünfte haben. Angesichts einer in der EU geltenden Armutsschwelle von 1.096 Euro netto pro Monat würden damit erstmals auch alleinlebende Neurentnerinnen und Neurentner mit einer Rente unterhalb der Armutsschwelle steuerpflichtig, erklärt die Linksfraktion. Grund sei der Übergang zur sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Damit würden schrittweise die während des Arbeitslebens geleisteten Rentenbeiträge steuerfrei gestellt, im Gegenzug würden aber die im Alter ausgezahlten Renten immer stärker der Besteuerung unterworfen.

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