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Wirtschafts- und Berufs­organisationen warnen vor weiteren büro­kratischen Belastungen – keine Meldepflicht für inner­staatliche Steuer­gestaltungen

Bundessteuerberaterkammer, Pressemitteilung 16/2024 vom 27.9.2024

Die führenden Akteure der deutschen Wirtschaft und rechts­beratenden Berufe lehnen die geplante Einführung einer Melde­pflicht für innerstaatliche Steuer­gestaltungen entschieden ab. In einer gemeinsamen Erklärung wenden sich die unter­zeichnenden Organisationen mit einem dringenden Appell an die Mitglieder von Bundes­rat und Bundes­tag: „Verzichten Sie auf die Einführung zusätzlicher Melde­pflichten, wie sie aktuell im Entwurf des Steuer­fort­entwicklungs­gesetzes vorgesehen sind.“

Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundes­steuer­berater­kammer (BStBK), betont: „Wenn wir den Wirtschafts­standort Deutschland stärken wollen, müssen wir endlich die bürokratischen Hürden abbauen, statt neue zu schaffen. Die deutschen Unternehmen stehen ohnehin unter Druck – es ist an der Zeit, ihnen Luft zum Atmen zu verschaffen und ihnen nicht noch mehr Steine in den Weg zu legen.“

Die Unterzeichner sehen in der Einführung der inner­staatlichen Mitteilungs­pflichten einen weiteren Rück­schritt in den Bemühungen, die bereits massiv gestiegenen Bürokratie­lasten zu reduzieren.

Ein weiterer zentraler Kritik­punkt der Unterzeichner ist die drohende Aushöhlung der Verschwiegen­heitspflicht, die für Rechts­anwälte, Wirtschafts­prüfer und Steuer­berater von entscheidender Bedeutung ist. Die unter­zeichnenden Organisationen appellieren an die Politik, das Vorhaben im Sinne eines wettbewerbs- und zukunfts­fähigen Wirtschafts­standorts Deutschland zu überdenken und die geplanten Melde­pflichten nicht umzusetzen.

Statement: Keine Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen einführen

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