Außergewöhnliche Belastungen und weitere steuerrechtliche Fragestellungen im Zuge der Corona-Krise
Deutscher Bundestag, hib (Heute im Bundestag) Nr. 619/2020, 17.06.2020
Nach der letzten amtlichen Lohn- und Einkommensteuerstatistik von 2016 haben rund 11,1 Millionen Steuerpflichtige Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19827) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19417) mit. Die steuerlichen Mindereinnahmen durch diese Belastungen würden auf insgesamt 3,4 Milliarden Euro geschätzt. Die Aufwendungen seien weit überwiegend auf allgemeine außergewöhnliche Belastungen, Behindertenpauschbeträge und Unterhaltsaufwendungen entfallen.