Bund der Steuerzahler zur vorausgefüllten Steuererklärung: Idee mit Tücken
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. 9.1.2014, Pressemitteilung
Eine vorausgefüllte Steuererklärung sieht der Bund der Steuerzahler grundsätzlich positiv. Schließlich melden etwa Arbeitgeber und Versicherer seit geraumer Zeit Daten an die Finanzverwaltung – bisher allerdings geschah dies vor allem zum Vorteil der Verwaltung. Es ist nur gerecht, wenn jetzt auch die Bürger diese Daten einsehen und nutzen dürfen. Dies erhöht die Transparenz. Denn oft wissen Bürger nicht, welche ihrer persönlichen Daten bei Ämtern vorliegen – und ob diese Daten überhaupt korrekt sind.
Die Folge: Fehler konnten teils nicht aufgedeckt werden oder wurden aufwendig korrigiert. „Die Idee einer vorausgefüllten Steuererklärung klingt zunächst gut“, sagt BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Zugleich warnt er: „Entscheidend ist aber, dass der Bürger nicht nur in der Hand des Computers ist. Der Steuerzahler darf nicht ausschließlich als digitaler Datensatz behandelt werden. Er muss entsprechende Einflussmöglichkeiten haben.“
Genau hier sieht der Bund der Steuerzahler jedoch die entscheidende Schwachstelle des Vorschlags, der im Koalitionsvertrag fixiert worden war – dort haben CDU, CSU und SPD vereinbart, den Bürgern eine vorausgefüllte Steuererklärung zur Verfügung zu stellen. Das Problem: Es muss klar geregelt werden, wer die Beweislast für falsch gespeicherte Daten trägt und wie diese korrigiert werden können. Klar ist: Der Steuerzahler darf nicht mit zusätzlichen Prüfpflichten belegt werden.
Zudem muss klar sein, dass die elektronische Steuererklärung nicht verpflichtend sein darf. Daneben muss die Möglichkeit bestehen, seine Steuererklärung in gewohnter Papierform abzugeben oder zu erhalten. Dies ist vor allem wichtig, weil zunehmend Rentner und Pensionäre in die Steuererklärungspflicht rutschen. Von ihnen darf nicht verlangt werden, elektronische Programme anzuwenden.
Zum Hintergrund: Für Rentner und Pensionäre soll es die vorausgefüllte Steuererklärung bereits ab dem Veranlagungsjahr 2015 geben. Für die übrigen Steuerzahler plant die Koalition die Einführung bis zum Veranlagungszeitraum 2017. Bereits ab diesem Jahr soll es möglich sein, die gespeicherten Daten elektronisch einzusehen. Der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl will diese Pläne über eine Bundesratsinitiative vorantreiben. Die den Finanzämtern ohnehin vorliegenden Daten zum Beispiel zum Arbeitslohn oder zu den Beiträgen der Krankenversicherung sollen automatisch in ein Computerprogramm übernommen werden. Erklärtes Ziel: Mit wenigen Mausklicks sollen die Arbeitnehmer ihre Steuererklärung dann abschließen können.