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BMF: Fondsstandortgesetz - FoStoG beschlossen

Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz - FoStoG)

Durch das Fondsstandortgesetz werden die Änderungen der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU umgesetzt und Anpassungen an die Transparenz- und die Taxonomie-Verordnung vorgenommen. Zudem werden weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) zur Entbürokratisierung und zur Digitalisierung der Aufsicht vorgenommen.

Auf der Internetseite des BMF können dazu abgerufen werden:

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Meldung vom 10.6.2021