BayLfSt: Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 1. Januar 2023
Bayerisches Landesamt für Steuern
Die Umsatzbesteuerung bei der öffentlichen Hand in § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde neu geregelt und ist spätestens ab 1. Januar 2023 verpflichtend auf alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts anzuwenden. Aus diesem Anlass wiederholt das Bayerische Landesamt für Steuern seinen kostenfreien Online-Vortrag zu den Grundzügen der Umsatzbesteuerung bei öffentlich-rechtlichen Rechtsträgern aus 2021 inhaltsgleich via öffentlichem Live-Stream. Bei Interesse haben Sie die Möglichkeit den Vortrag wahlweise am27. Juli 2022 um 15:00 Uhr oder am
21. September 2022 um 15:00 Uhr zu besuchen.
Quelle: finanzamt.bayern.de