Füracker: Unternehmen und Selbständige in der Pandemie durch steuerliche Erleichterungen unterstützen!
Bayern setzt sich beim Bund für Steuererleichterungen ein
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung Nr. 254 vom 02.12.2021
„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der vierten Welle stellen uns alle weiterhin vor große Herausforderungen. Daher fordern wir wieder die Möglichkeit von der vierten Welle besonders betroffenen Unternehmen und Selbständigen mit steuerlichen Erleichterungen helfen zu können! Hierfür setzt Bayern sich beim Bund ein. Ziel ist es, so die Liquidität dieser Unternehmen und Selbständigen bestmöglich zu stützen“, teilt Bayerns Finanzminister Albert Füracker angesichts der angespannten pandemischen Lage mit.
Die vierte Welle hat in ganz Deutschland eine Verschärfung der Corona-Regelungen erforderlich gemacht. Da verschiedene Branchen durch diese Einschränkungen in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit massiv eingeschränkt werden, hat der Freistaat in einem Schreiben das Bundesfinanzministerium gebeten, neuen, steuerlichen Erleichterungen zuzustimmen (zum Beispiel zinslose Steuerstundungen, Vollstreckungsaufschübe, Herabsetzung von Steuervorauszahlungen). „Dieser Schritt ist absolut notwendig“, so Füracker. „Ich habe den bayerischen Vorstoß auch mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Ländern besprochen und bin auf viel Zustimmung gestoßen. Jetzt ist der Bund am Zug.“