Bundesregierung führt Investitionsoffensive fort: Bundeshaushalt 2026 und Finanzplan bis 2029 beschlossen
Grundlage für neues Wachstum und mehr Gerechtigkeit
Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung Nummer 10/2025 vom 30.7.2025
Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 und den Finanzplan bis 2029 beschlossen. Nicht einmal drei Monate nach Amtsantritt hat die Bundesregierung damit bereits den zweiten Haushalt auf den Weg gebracht.
Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil: „Wir setzen auf Wachstum und Gerechtigkeit. Unser oberstes Ziel ist, Arbeitsplätze zu sichern und für neue wirtschaftliche Stärke zu sorgen. Wir investieren jetzt in die Zukunft, damit unser Land morgen moderner, gerechter und sicherer wird. Wir wollen, dass neue Jobs entstehen, dass es faire Löhne gibt und dass man eine bezahlbare Wohnung findet. Wir investieren Milliarden dafür, dass Kinder eine gute Bildung bekommen, dass Familie und Beruf besser vereinbar werden und Busse und Bahnen auch im ländlichen Raum zuverlässig fahren.
Wir nehmen Strukturreformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft vor. Und wir entlasten viele Menschen in unserem Land: zum Beispiel mit einer höheren Pendlerpauschale, mit dem Deutschlandticket, günstigeren Energiepreisen, einer weiterhin verlässlichen Gesundheitsversorgung und stabilen Renten.
Wir gehen verantwortungsvoll mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger um. Mit Blick auf die kommenden Jahre werden wir einen strikten Konsolidierungskurs einschlagen. Wir müssen ein Gesamtpaket zur Konsolidierung schnüren, dazu stehen alle Ministerien in der Pflicht. Jede und jeder in der Regierung wird sparen müssen. Das ist eine immense Herausforderung. Gleichzeitig stärken wir die staatlichen Einnahmen, indem wir uns weniger entgehen lassen. Den Kampf gegen Steuerbetrug und Finanzkriminalität habe ich deshalb zu einem Schwerpunkt meiner Arbeit gemacht.“
Die Bundesregierung setzt drei zentrale finanzpolitische Prioritäten, um mehr Wachstum und Gerechtigkeit in Deutschland zu erreichen:
- Investitionen für Wachstum, die Sicherung von Arbeitsplätzen, die Modernisierung Deutschlands und die äußere und innere Sicherheit
- Strukturreformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit und für die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen und
- die Konsolidierung des Haushalts.
Die Grundlage für den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2026 und den Finanzplan bis 2029 bilden die Eckwerte, die am 24. Juni 2025 im Kabinett beschlossen wurden. Wesentliche Veränderungen gegenüber den Eckwerten ergeben sich insbesondere aus Mindereinnahmen des Bundes infolge der Entlastungen von Ländern und Kommunen zur Kompensation des Wachstumsboosters, der Konkretisierung der Mütterrente III sowie einer Neuberechnung der Zinsausgaben auf Basis der Eckwerte.
Dies sind Eckdaten des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2026 und des Finanzplans bis 2029:
2. Regierungsentwurf 2025 |
Regierungsentwurf 2026 |
Finanzplan | |||
2027 | 2028 | 2029 | |||
- in Mrd. € - | |||||
Ausgaben | 503,0 | 520,5 | 507,5 | 546,4 | 572,1 |
Veränderung ggü. Vorjahr in Prozent | +6,1 | +3,5 | -2,5 | +7,7 | +4,7 |
Einnahmen | 503,0 | 520,5 | 507,5 | 546,4 | 572,1 |
davon Steuereinnahmen | 386,8 | 383,8 | 400,6 | 412,3 | 423,9 |
Nettokreditaufnahme (NKA) | 81,8 | 89,9 | 88,1 | 116,5 | 126,9 |
NKA ohne Bereichsausnahme | 49,7 | 35,6 | 24,0 | 9,4 | 4,8 |
bereinigte Investitionsquote im Kernhaushalt in %1) | 10,0 | 10,4 | 10,6 | 10,6 | 10,0 |
1) Investive Ausgaben ohne finanzielle Transaktionen in Prozent der Ausgaben des Bundeshaushalts ohne finanzielle Transaktionen und ohne Ausgaben der Bereichsausnahme oberhalb von 1% des BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres. | |||||
Differenzen durch Rundung möglich. |
Investitionen
Nach 2025 wird 2026 das zweite Jahr in Folge mit Rekordinvestitionen. Die Investitionen steigen im Vergleich zu 2025 nochmal um mehr als 10 Milliarden Euro auf 126,7 Milliarden Euro. Um die Zukunftsfähigkeit des Landes zu stärken, investiert die Bundesregierung insbesondere in die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur, in Bildung und Betreuung, in neuen Wohnraum, moderne Krankenhäuser, Digitalisierung, Klimaschutz und in die innere und äußere Sicherheit.
56,1 Milliarden Euro stammen aus dem Kernhaushalt. Die Investitionsquote gemäß Artikel 143h des Grundgesetzes liegt bei über 10 Prozent. Die Vorgaben zur Zusätzlichkeit werden - wie auch im restlichen Finanzplanungszeitraum - eingehalten. Weitere 48,9 Milliarden Euro stammen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (ohne Zuweisung an den KTF) und 21,7 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds. Über den gesamten Finanzplanungszeitraum bis 2029 bleiben die Investitionen stabil auf einem hohen Niveau bei etwa 120 Milliarden Euro.
Investitionen des Bundes | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 |
2. Regierungsentwurf | Regierungsentwurf | Finanzplan bzw. Planungsstand1) | |||
- in Mrd. € - | |||||
Bund insgesamt | 115,7 | 126,7 | 117,4 | 118,6 | 119,5 |
Investitionen Kernhaushalt | 62,7 | 56,1 | 48,6 | 46,9 | 46,5 |
Ausgaben des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität2) (SVIK) | 27,2 | 48,9 | 47,1 | 48,4 | 49,2 |
Investitionen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) | 25,7 | 21,7 | 21,7 | 23,4 | 23,8 |
Hohe Investitionen erfolgen u.a. in diesen Bereichen:
Verkehrsinfrastruktur
Die Ausgaben für Verkehr wurden mit dem 2. Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 neu strukturiert. Neben den Investitionen aus dem Kernhaushalt werden nun erhebliche Ausgaben aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung gestellt. In 2026 werden so 33,7 Milliarden Euro und bis 2029 insgesamt Mittel in Höhe von 166 Milliarden Euro für die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur bereitgestellt.
Wohnungsbau
Um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, werden die Programmmittel für den sozialen Wohnungsbau im Jahr 2026 gegenüber der bisherigen Finanzplanung um 500 Millionen Euro auf insgesamt 4 Milliarden Euro aufgestockt. Für das Wohngeld werden Bundesmittel in Höhe von 2,265 Milliarden Euro im Jahr 2026 veranschlagt. Zudem sind für die Wohnungsbauprämie erneut Ausgaben in Höhe von 220 Millionen Euro vorgesehen. Die Städtebauförderung erhält deutlich höhere Programmmittel von nunmehr 1 Milliarde Euro – eine Erhöhung um 210 Millionen Euro gegenüber der bisherigen Finanzplanung. So soll mehr Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen geschaffen werden.
Forschung und Entwicklung
Mit 17,1 Milliarden Euro alleine für 2026 wird Forschung und Entwicklung in Deutschland gefördert. Dies umfasst unter anderem Forschung für schwer kranke Menschen und Menschen mit seltenen Erkrankungen, denen bislang keine wirksamen Behandlungsoptionen zur Verfügung stehen. Die KI-Offensive zur gezielten Stärkung der KI-Forschung und deren Transfer in die Anwendung sichert der deutschen Wirtschaft auch in Zukunft Wettbewerbsfähigkeit, ermöglicht das Entstehen neuer Geschäftsmodelle und Unternehmen in Deutschland. Durch die Förderung im Rahmen des 1.000 Köpfe-Plus-Programmes wird die Forschung in Deutschland gestärkt. Im Rahmen des Programms sollen internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gewonnen werden.
Bildung und Betreuung
Bildungs- und Betreuungsbedingungen in Deutschland zu verbessern, hat hohe Priorität. Deshalb sieht die Bundesregierung weiterhin hohe Mittel vor, um die Länder bei Bildung und Betreuung zu unterstützen. So wird der mit dem KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz angestoßene Prozess, die Qualität der Kindertagesbetreuung bundesweit weiter zu entwickeln, weiter fortgesetzt. Hierfür stellt der Bund den Ländern nach 2025 auch in 2026 jeweils fast 2 Milliarden Euro über die Erhöhung ihres Umsatzsteueranteils zur Verfügung. Im Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sind darüber hinaus jährlich fast eine Milliarde Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung vorgesehen. Am Digitalpakt 2.0 wird sich der Bund mit 2,25 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur beteiligen. Zusätzlich werden noch insgesamt 250 Millionen Euro für das Programm „Digitales Lehren und Lernen“ bereitgestellt.
Innere und äußere Sicherheit
Die Bundesregierung wird weiterhin massiv in die innere und äußere Sicherheit investieren. Dies umfasst die finanzielle und personelle Ausstattung. Die Bundespolizei wird 2026 mit 1.000 zusätzlichen Polizistinnen und Polizisten verstärkt.
Für Verteidigung werden die vorgesehenen Ausgaben in 2026 insgesamt deutlich gegenüber dem Finanzplan um rund 29,4 Milliarden Euro auf etwa 82,7 Milliarden Euro ansteigen. Die Bundeswehr wird um bis zu 10.000 zusätzliche Soldatinnen und Soldaten im Jahr 2026 gestärkt.
Die NATO-Quote wird sich im Jahr 2026 auf 2,8 % belaufen. Sie steigt im Finanzplan auf 3,5 % im Jahr 2029. Deutschland bekennt sich damit zu seiner Verantwortung in der NATO und zu einer starken europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Die Unterstützung der Ukraine, militärisch und zivil, wird auch in den künftigen Haushalten sichergestellt. Für die Ertüchtigung von Partnerstaaten sowie völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten stehen in jedem Jahr rund 9 Milliarden Euro bereit. Deutschland steht weiter fest an der Seite der Ukraine.
Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bildet einen Grundpfeiler für die erhöhten Investitionen.
Beabsichtigte Ausgaben aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK)* | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 |
in Mrd. Euro | |||||
Verkehrsinfrastruktur | 11,7 | 21,3 | 20,2 | 20,3 | 19,8 |
Krankenhausinfrastruktur | 1,5 | 6,0 | 3,5 | 3,5 | 3,5 |
Energieinfrastruktur | 0,9 | 2,1 | 2,8 | 3,2 | 3,0 |
Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur | 0,0 | 1,2 | 1,4 | 1,4 | 1,5 |
Forschung und Entwicklung | 0,5 | 1,0 | 1,5 | 2,1 | 3,4 |
Digitalisierung | 4,0 | 8,5 | 8,6 | 8,6 | 8,5 |
Wohnungsbau | 0,3 | 0,5 | 0,7 | 1,0 | 1,2 |
Bundessäule gesamt | 18,9 | 40,5 | 38,8 | 40,1 | 40,8 |
Zuweisungen an Länder/ Kommunen | 8,3 | 8,3 | 8,3 | 8,3 | 8,3 |
Zuweisung an KTF | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 |
Ausgaben gesamt | 37,2 | 58,9 | 57,1 | 58,4 | 59,2 |
*Rundungsdifferenzen sind möglich |
Entlastungen
Neben Investitionen sind im Entwurf für den Bundeshaushalt 2026 Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger vorgesehen. Diese umfassen unter anderem die folgenden Punkte:
- Das Deutschland-Ticket wird weitergeführt für einfache und günstige Mobilität für Millionen Bürgerinnen und Bürger.
- Übernahme der Anteile der gesetzlichen Krankenversicherung an der Finanzierung des „Transformationsfonds Krankenhäuser“ durch das neue Sondervermögen und Darlehen an die Sozialversicherungen von insgesamt 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2026. Damit werden insbesondere die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung stabilisiert.
- Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer für mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land
- Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie: Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag und Beitrag zur Preisstabilisierung.
- Senkung der Energiepreise: Entlastung durch Senkung der Netzentgelte, Abschaffung der Gasspeicherumlage und Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe.
Strukturreformen
Mit Strukturreformen setzt die Bundesregierung weitere Impulse, um Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen und damit auch Arbeitsplätze zu sichern.
Seit dem Regierungswechsel wurden daher bereits eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen. Dazu gehören der Wachstumsbooster zur Umsetzung unternehmenssteuerlicher Sofortmaßnahmen aus dem Koalitionsvertrag. Der Bund übernimmt zudem die durch Umsetzung des Wachstumsboosters entstehenden Mindereinnahmen der Kommunen. Die Kommunen werden hierdurch bis 2029 um insgesamt rund 13,5 Milliarden Euro vollständig entlastet.
Darüber hinaus wurde der Bauturbo beschlossen. Die Kommission zur Reform der Schuldenbremse und die Kommission zur Reform der sozialen Pflegeversicherung haben ihre Arbeit aufgenommen und werden zeitnah erste Ergebnisse vorlegen. Zudem sind Kommissionen zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Rentenversicherung in Planung.
Um das Potenzial an Arbeitskräften in unserem Land stärker nutzen zu können, wird für die Eingliederung von Menschen in den Arbeitsmarkt ab dem Jahr 2026 zusätzlich 1 Milliarde Euro jährlich zur Verfügung gestellt. Die geplante Aktivrente wird es zudem Rentnerinnen und Rentner attraktiver machen, beruflich aktiv zu bleiben.
Konsolidierung
Mit Blick auf die kommenden Jahre wird die Bundesregierung einen strikten Konsolidierungskurs im Haushalt einschlagen. Der Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2026 setzt bereits einen Einstieg in eine strukturelle Konsolidierung um, wie beispielsweise beim Personal und bei Verwaltungsausgaben.
Die Ressorts werden für die künftigen Haushaltsaufstellungen klare Prioritäten setzen müssen. Eine strikte Ausgabendisziplin und effiziente und effektive Verwendung der begrenzten Mittel werden noch stärker das Handeln prägen. Zudem gehören zur Konsolidierung eine umfassende Aufgabenkritik und eine konsequente Anwendung einer ziel- und wirkungsorientierten Haushaltspolitik. Neue Vorhaben stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Die im Koalitionsvertrag genannten Kommissionen, insbesondere zur Reform der Sozialsysteme, werden eine wichtige Rolle spielen.
Gleichzeitig werden die staatlichen Einnahmen gestärkt, indem konsequent gegen Steuerbetrug und Finanzkriminalität vorgegangen wird. Dies hat Bundesfinanzminister Klingbeil zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit gemacht und wird hierzu in Kürze Gesetzesvorschläge vorlegen.
Klar ist aber auch: Der wesentliche Ansatz ist stärkeres Wachstum. Die Bundesregierung setzt deshalb auf einen konsequenten Weg der Investitionen und Reformen, um Deutschland zu modernisieren und die Rahmenbedingungen für langfristig höheres Wachstum zu schaffen. Damit werden auch die Einnahmen des Staates gesichert und erhöht.