Hess. FG zur Umsatzsteuerfreiheit eines gegen Entgelt erklärten und im Grundbuch eingetr. Verzichts auf eine bestimmte, für einen Dritten wettbewerbsrelevante Nutzung eines Grundstücks
Hessisches Finanzgericht 1.12.2017
Nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe c UStG ist die nach §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 9 UStG der Umsatzsteuer unterliegende Bestellung, Übertragung und Überlassung der Ausübung von dinglichen Nutzungsrechten an Grundstücken von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt auch dann, wenn nach notariell beurkundeten Vertrag im Rahmen einer nach § 1090 Abs. 1 BGB zulässigen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit das entgeltliche Einverständnis besteht, dass es dem Grundstückseigentümer auf Dauer untersagt ist, auf dem Grundstück Lebensmittel jedweder Art zu vertreiben oder von Dritten vertreiben zu lassen. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 6 K 1667/16).