FG Düsseldorf zur Bestimmung des Leistungsempfängers von Warenlieferungen bei Einschaltung eines Fullfillment-Dienstleisters im Online-Handel
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2019, 1 K 2693/17 U (veröffentlicht am 30.7.2020)
Umsatzsteuer - Zur Bestimmung des Leistungsempfängers von Warenlieferungen bei Einschaltung eines Fullfillment-Dienstleisters im Online-Handel
1 K 2693/17 U