BMF: Umsatzsteuer; Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung (§ 25f UStG)
Bundesministerium der Finanzen 15. Juni 2022, III C 5 - S 7429-b/21/10003 :001 (DOK 2022/0594965)
I. Durch Artikel 12 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) wurde § 25f UStG zur Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung zum 1. Januar 2020 neu eingeführt.
II. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 2. Juni 2022 - III C 2 - S 7410/19/10001 :016 (2021/1028223), BStBl I S. xxx, geändert worden ist, wie folgt geändert:
(...)
Auf den Internetseiten des BMF: Vollständiges BMF-Schreiben [pdf, 60 KB]