BMF: Muster der Umsatzsteuererklärung 2024
Bundesministerium der Finanzen 6. November 2023, IV III C 3 - S 7344/19/10002 :006 (DOK 2023/1043559)
Mit dem BMF-Schreiben werden die Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr 2024 eingeführt.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der
Länder gilt Folgendes:
(1) Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2024 werden die folgenden Vordruckmuster eingeführt
- USt 2 A Umsatzsteuererklärung 2024
- Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2024
- Anlage FV zur Umsatzsteuererklärung 2024
- USt 2 E Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2024
- USt 6 E Anleitung zur Anlage UN 2024
(2) Die auf die jeweilige Bemessungsgrundlage anzuwendenden Durchschnittssätze für Land- und Forstwirte (§ 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStG; im Kalenderjahr 2024: 19 %) sind um die zum Zeitpunkt des Umsatzes aktuellen Sätze1 für pauschalierte Vorsteuerbeträge (§ 24 Absatz 1 Satz 3 i.V.m Satz 1 Nummer 2 UStG) zu vermindern. Der danach berechnete Prozentsatz ist auf die Bemessungsgrundlage anzuwenden und das Ergebnis als Steuerbetrag in der Zeile 33 (Kennzahl - Kz - 346/347) des Vordruckmusters USt 2 A einzutragen.
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Auf den Internetseiten des BMF: Vollständiges BMF-Schreiben [pdf, 437 KB]