BMF: § 33 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) - Rechnungen über Kleinbeträge
Bundesministerium der Finanzen 15. November 2017, III C 2 - S 7285/07/10002 (DOK 2017/0919230)
Bezug: Anpassung durch Artikel 5 des Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz), BGBl. I S. 2143
Durch Artikel 5 des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes ist die Grenze des § 33 UStDV für Kleinbetragsrechnungen von 150 EUR auf 250 EUR erhöht worden. Die Änderung ist nach Artikel 9 Absatz 2 des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 8. November 2017 - III C 2 - S 7100/13/10007 (2017/0920527) -; BStBl I S. xxx, geändert worden ist, wie folgt geändert:
In den Abschnitten 14.6 Abs. 1 Satz 1, 15.4 Abs. 1 sowie 18.14 Abs. 3 Nummer 1 wird die Angabe "150 €" jeweils durch die Angabe "250 €" ersetzt.
Die Änderungen sind auf alle ab 1. Januar 2017 ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen anzuwenden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.