BMF: Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft (USt M 2)
Bundesministerium der Finanzen 27. Januar 2023, III C 2 - S 7270/20/10002 :001 (DOK 2022/1206977)
1 Anlage
Bezug: BMF-Schreiben vom 12. Oktober 2009, BStBl I S. 1292
Inhaltsverzeichnis
I. Herausgabe „Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft“
II. Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Anwendungsregelungen
Schlussbestimmungen
I. Herausgabe „Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft“
1 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das anliegende „Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft“ nach dem Stand Januar 2023 herausgegeben.
II. Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
2 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 11. Januar 2023 - III C 2 - S 7200/19/10004 :005 (2023/0008032), BStBl I S. 179, geändert worden ist, wie folgt geändert:
1. Abschnitt 13.2 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 2 wird der Klammerzusatz wie folgt gefasst:
„(vgl. auch BMF-Schreiben vom 27.01.2023, BStBl I S. XXX).“
b) Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„3Weitere Hinweise enthält das Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft, Stand Januar 2023 (BMF-Schreiben vom 27.01.2023, a.a.O.).“
2. Abschnitt 13.4 Beispiel 5 Satz 7 wird wie folgt gefasst:
„7Weitere Hinweise zu Teilleistungen enthält das Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft, Stand Januar 2023 (BMF-Schreiben vom 27.01.2023, BStBl I S. XXX).“
Anwendungsregelungen
Das BMF-Schreiben vom 12. Oktober 2009, BStBl I S. 1292, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Schlussbestimmungen
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Auf den Internetseiten des BMF: