EU, Mehrwertsteuer: Erläuterungen zu den „2020 Quick Fixes” veröffentlicht
Europäische Kommission 20. Dezember 2019
Erläuterungen zu den MwSt-Änderungen in der EU, welche die Konsignationslagerregelung, Reihengeschäfte und die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen betreffen („2020 Quick Fixes“)
Erläuterte Mehrwertsteuervorschriften: Vorschriften, die am 1. Januar 2020 in Kraft treten und die Konsignationslagerregelung, Reihengeschäfte, die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen und den Nachweis der Beförderung für die Zwecke dieser Befreiung betreffen
Leitlinien der Kommission zur Mehrwertsteuer sind Erläuterungen und sonstige von den Kommissionsdienststellen erstellte Dokumente, die praktische und informelle Hinweise dazu geben sollen, wie bestimmte Vorschriften des EU-Mehrwertsteuerrechts anzuwenden sind.
Diese von der Generaldirektion Steuern und Zollunion der Kommission herausgegebenen Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich, sondern lediglich als praktischer und informeller Leitfaden zu sehen, der erläutert, wie die Rechtsvorschriften der EU anzuwenden sind.
Sie ersetzen weder Leitlinien des Mehrwertsteuerausschusses noch Durchführungsverordnungen; beiden kommt im Rechtsetzungsverfahren eine eigene Rolle zu.
Auf den Internetseiten der EU:
Erläuterungen zu den MwSt-Änderungen in der EU, welche die Konsignationslagerregelung, Reihengeschäfte und die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen betreffen („2020 Quick Fixes“) [pdf]