BMF: Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund von Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Niederländisches Beschaffungsverfahren für Lieferungen an berechtigte Personen im vereinfachten Verfahren
Anhebung der Wertgrenze auf einen Wert von 2.500 €
Bundesministerium der Finanzen 15. Juli 2024, III C 3 - S 7492/24/10001 :001 (DOK 2024/0525813)
Bezug: BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2004 - IV A 6 - S 7492 - 13/04 -, BStBl I S. 1200 = SIS 05 06 83
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeines
II. Anhebung der Wertgrenze des vereinfachten Verfahrens für Leistungen an berechtigte Personen der niederländischen Truppe
Anwendungsregelung
Schlussbestimmung
I. Allgemeines
1 Zur Erleichterung der Beschaffungsverfahren für Leistungen an berechtigte Personen (vgl. Tz. 12 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 - IV A 6 - S 7492 - 13/04 -, BStBl I S. 1200) wenden die Truppen bei Beschaffungen bis zu einem bestimmten Wert vereinfachte Verfahren an.
II. Anhebung der Wertgrenze des vereinfachten Verfahrens für Leistungen an berechtigte Personen der niederländischen Truppe
2 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Ergänzung des o. a. BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 Folgendes:
Abweichend von Tz. 59 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 - IV A 6 - S 7492 - 13/04 -, BStBl I 2004 S. 1200, erhöht sich die Wertgrenze für Lieferungen im niederländischen Beschaffungsverfahren von 1.500 € auf 2.500 €. Im Übrigen wird das niederländische Beschaffungsverfahren unverändert durchgeführt.
Anwendungsregelung
3 Die Regelung ist für alle Umsätze, die nach dem 31. Juli 2024 ausgeführt werden, anzuwenden.
Schlussbestimmung
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (https://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Themen – Steuern – Steuerarten – Umsatzsteuer – BMF-Schreiben/Allgemeines – zum Herunterladen bereit.