BMF: Umsatzsteuer; Zahlungen an einen Telekommunikationsanbieter im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Dienstleistungsvertrags mit einer Mindestbindungsfrist
Bundesministerium der Finanzen 18. Oktober 2024, III C 2 - S 7100/19/10004 :007 (DOK 2024/0883153)
Inhaltsverzeichnis
I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
II. Anwendungsregelung
Schlussbestimmungen
I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
1 Im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 8. Oktober 2024 - III C 2 - S 7100/19/10004 :006 (2024/0811660), BStBl I S. xxx, geändert worden ist, wird nach Abschnitt 1.3 Abs. 16b folgender Absatz 16c eingefügt:
„(16c) Beträge, die ein Telekommunikationsanbieter im Rahmen der vorzeitigen, durch den Kunden veranlassten Beendigung eines Dienstleistungsvertrages mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit als sogenannte Ausgleichszahlung erhält, sind Entgelt für die Erbringung einer Dienstleistung.“
II. Anwendungsregelung
2 Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
Schlussbestimmungen
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.