Bayerisches LfSt: Information zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten
Bayerisches Landesamt für Steuern, S 7222.1.1-1/23 St33
Stand: Januar 2024
- Umsatzsteuerbefreiungen
1.1. § 4 Nr. 25 UStG
1.2. § 4 Nr. 23 UStG (Grundlage: Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL)
1.3. § 4 Nr. 18 UStG - Umsatzsteuerpflicht
2.1. Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
2.2. Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % für Umsätze, die ab dem 01.01.2024 erbracht werden (oder vor dem 01.07.2020 erbracht wurden)
2.3. Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7% (bzw. 5 %) für Umsätze, die zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2023 ausgeführt wurden
Die Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten unterliegen - je nach Organisationsform - der Befreiung von der Umsatzsteuer oder dem ermäßigten bzw. dem allgemeinen Umsatzsteuersatz. Nachfolgend soll ein kurzer Überblick über die verschiedenen Begünstigungsformen in diesem Bereich gegeben werden.
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Auf den Internetseiten des Bayerischen LfSt:
Information zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten
(PDF, 11 Seiten)