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Bayerisches LfSt: Information zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten

Bayerisches Landesamt für Steuern, S 7222.1.1-1/23 St33
Stand: Januar 2024

  1. Umsatzsteuerbefreiungen
    1.1. § 4 Nr. 25 UStG
    1.2. § 4 Nr. 23 UStG (Grundlage: Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL)
    1.3. § 4 Nr. 18 UStG
  2. Umsatzsteuerpflicht
    2.1. Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
    2.2. Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % für Umsätze, die ab dem 01.01.2024 erbracht werden (oder vor dem 01.07.2020 erbracht wurden)
    2.3. Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7% (bzw. 5 %) für Umsätze, die zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2023 ausgeführt wurden

Die Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten unterliegen - je nach Organisationsform - der Befreiung von der Umsatzsteuer oder dem ermäßigten bzw. dem allgemeinen Umsatzsteuersatz. Nachfolgend soll ein kurzer Überblick über die verschiedenen Begünstigungsformen in diesem Bereich gegeben werden.

(...)

Auf den Internetseiten des Bayerischen LfSt:

Information zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten
(PDF, 11 Seiten)

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