BMF: Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie; Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG
Bundesministerium der Finanzen 3. Dezember 2021 (III C 3 - S 7130/20/10005 :015 DOK 2021/1252001)
Bezug: BMF-Schreiben vom 15. Juni 2021 - III C 3 - S 7130/20/10005 :015 (2021/0675466 = SIS 21 10 63) -
Das BMF-Schreiben vom 15. Juni 2021 (BStBl I S. 855) gewährt für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 umsatzsteuerliche Billigkeitsregelungen für Leistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden. Die Regelungen sind bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden diese Billigkeitsregelungen bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2022 verlängert.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.