Bayerisches Landesamt für Steuern: Ertrags- und Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Bayerisches Landesamt für Steuern, Dezember 2022
Die öffentliche Hand wird neben der unerlässlichen Bewältigung ihrer hoheitlichen Aufgaben immer öfter und in vielfältiger Weise auch wirtschaftlich tätig. Betätigt sich die öffentliche Hand privatwirtschaftlich, tritt sie – gewollt oder ungewollt – in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen, die der regulären Besteuerung unterliegen. Um insoweit Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, muss auch die öffentliche Hand mit ihrer wirtschaftlichen Betätigung grundsätzlich der Ertrags- und Umsatzbesteuerung unterworfen werden.
Diese Broschüre soll Bediensteten von jPöR einen schnellen Überblick darüber geben, wann die öffentliche Hand der Besteuerung unterliegt und welche Pflichten in der Folge erfüllt werden müssen. Sie soll dazu beitragen, ein Problembewusstsein hinsichtlich steuerrechtlicher Fragen zu schaffen und zu fördern.
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Auf den Internetseiten des Bayerischen Landesamtes für Steuern: vollständige Broschüre
Quelle: lfst.bayern.de