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BMF: Umsatzsteuer; Bemessungsgrundlage bei Umsätzen aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Bundesministerium der Finanzen 5. November 2021, III C 2 - S 7200/19/10003 :005 (DOK 2021/1137935)

Ergänzend zum BMF-Schreiben vom 5. Juli 1994 - IV C 3 - S 7200 - 80/94 (BStBl I S. 465 = SIS 94 17 23) gilt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:

I.

Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung bei Geldspielgeräten ist der - nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums - mittels Zählwerk ermittelte Kasseninhalt abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer (EuGH-Urteil vom 5. Mai 1994, C-38/93 (BStBl II S. 548 = SIS 94 11 30)).

Bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit wird auf den Auslesestreifen ein Saldo (1) und ein Saldo (2) dargestellt. Die Salden werden nach folgendem Schema ermittelt:

   Einwurf
- Auswurf
= Saldo (1)
- Erhöhung des Auszahlvorrats oder
+ Verminderung des Auszahlvorrats
+ Nachfüllungen
- Entnahmen
- Fehlbeträge
= elektronisch gezählte Kasse
+ Entnahme
- Nachfüllungen
= Saldo (2)

Der Saldo (2) ist demnach der um die Veränderung des Auszahlvorrats bereinigte sowie die Fehlbeträge geminderte Saldo (1). Als umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage ist der Saldo (1) heranzuziehen.

II.

Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

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