Skip to main content
  • SIS-Datenbank Steuerrecht

    Kann Ihre Steuerrechts-Datenbank,
    was unsere SIS-Datenbank kann?

    • » Online und/oder Offline mit monatlicher Update-DVD
    • » Über 130.000 Urteile und Erlasse, durchgehend mit Leitsätzen
    • » Vollelektronische Handbücher ESt/LSt, KSt, GewSt, USt, AO

    » Einen Monat kostenlos testen

BMF: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen

Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs des BMF-Schreibens vom 2. Juli 2020, BStBl I S. 610, bis zum 31. Dezember 2023

Bundesministerium der Finanzen 21. November 2022, III C 2 - S 7030/20/10006 :006 (DOK 2022/1169183)

I.

Durch das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (8. VStÄndG) vom 24. Oktober 2022, BGBl. I S. 1838 hat der Gesetzgeber die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von sieben Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken über den 31. Dezember 2022 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben daher beschlossen, die in dem BMF-Schreiben vom 2. Juli 2020, BStBl I S. 610, enthaltenen Verwaltungsregelungen zu verlängern.

II.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Regelungen des BMF-Schreibens vom 2. Juli 2020, BStBl I S. 610, befristet bis zum 31. Dezember 2023 weiterhin anzuwenden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

  • Bedienkomfort
  • Handbuecher
  • Google für Steuerprofis
  • Kanzleialltag
  • SIS & Agenda
  • So übersichtlich kann eine Datenbank sein.

    » MEHR

  • Jetzt das Geld für teuere Handbücher sparen!

    In der SIS-Datenbank sind sie bereits drin!

    » MEHR

  • Kennen Sie das "Google" für Steuerprofis?

    » MEHR

  • Alles, was den Kanzleialltag leichter macht.

    » MEHR

  • Zusatz-Vorteile mit Agenda-Software

    » MEHR