BMF: Umsatzsteuerliche Behandlung von Reiseleistungen (§ 25 UStG); Neufassung des Abschnitts 25 UStAE
Umsatzsteuerliche Behandlung von Reiseleistungen (§ 25 UStG); Neufassung des Abschnitts 25 UStAE
III C 2 - S 7419/19/10001 :006 (DOK 2021/0568692)
I.
Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2019 (BGBl. I, 2451) wurde § 25 UStG wie folgt geändert:
• Anwendung der Sonderregelung auch für den B2B-Bereich (mit Wirkung ab dem 18. Dezember 2019),
• Aufhebung der Gesamtmargenbildung (mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022).
Die Finanzverwaltung hat die gesetzlichen Änderungen zum Anlass genommen, den Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) umfänglich zu überarbeiten.
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Der Volltext des BMF-Schreibens kann hier abgerufen werden.