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FinMin Thüringen: Zentralstelle zur Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfung wird Teil der Steueraufsichtsstelle im Finanzamt Gotha. Sie soll Betrugsmuster bei der Umsatzsteuerhinterziehung aufdecken.

Thüringer Finanzministerium 8.9.2021, Medieninformation

Seit Anfang des Monats ist die Zentral­stelle für Umsatz­steuer­betrugs­bekäm­pfung bei der Steuer­aufsichts­stelle im Finanzamt Gotha angesiedelt.

Bis Ende 2018 war die Stelle bei der ehemaligen Thüringer Landesfinanzdirektion (LFD) angegliedert. Nach Auflösung der LFD im Rahmen der Strukturreform der Finanzverwaltung gehört die Zentralstelle seit 2019 zum Thüringer Finanzministerium.

Es hat einen einfachen Grund, dass die Zentralstelle für Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung seit dem ersten September direkt beim Finanzamt angegliedert ist: „Die Umsatzsteuer ist betrugsanfälliger als andere Steuerarten, die Betrugsmaschen werden immer komplexer, deshalb ist noch mehr Ermittlungsarbeit notwendig. Dafür haben wir spezialisierte Fachleute in den Finanzämtern.“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Die Zentralstelle koordiniert schwierige, teilweise auch länderübergreifende Ermittlungen und entwickelt Prüfmethoden und Strategien im Bereich der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung. Sie leitet Kontrollmaterial an die zuständigen Beschäftigten in den Finanzämtern weiter und gibt Hinweise zu bestimmten Risikofaktoren. Die Zentralstelle wird meist präventiv tätig, Betrugsmuster sollen unterbunden werden, bevor ein Schaden entsteht. „So können zum Beispiel Unternehmensgründungen mit betrügerischer Absicht identifiziert und Umsatzsteuerhinterziehung vorgebeugt werden“, so Taubert.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) unterstützt die Steuerverwaltungen der Länder mit der „Zentralen Stelle zur Koordinierung von Prüfungsmaßnahmen in länder- und staatenübergreifenden Umsatzsteuer-Betrugsfällen“ (KUSS). Über sie werden Informationen zwischen den jeweils beteiligten Stellen im In- und Ausland ausgetauscht. Durch eine effektive Zusammenarbeit der Länder und Staaten können Betrugsmuster frühzeitig erkannt werden.

 

Quelle: Thüringer Finanzministerium

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